zum ElektromobilitätsMONITOR

Europäische Ebene

Die Europäische Kommission hat zur Unterstützung der Pariser Klimaziele, des Green Deal und weiterer Ziele im Jahr 2019 die Clean Vehicles Directive beschlossen. Mit dieser Richtlinie werden öffentliche Auftraggeber dazu verpflichtet, entsprechende Mindestquoten sauberer Fahrzeuge bei allen Beschaffungen einzuhalten. Damit soll der öffentliche Sektor eine Vorreiterrolle einnehmen und den Markthochlauf bei Fahrzeugherstellern und bei der Bereitstellung von Ladeinfrastruktur einnehmen.

Nationale Ebene

In Deutschland werden die Mindestziele für öffentliche Auftraggeber durch das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz festgelegt und sind sowohl von der Bundesverwaltung als auch von den Ländern einzuhalten. Den Ländern ist es gestattet, Landesgesetze zu erlassen, um die Zielerreichung auf Landesebene zu steuern. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Branchenvereinbarungen zu treffen, bei denen die Quoten der teilnehmenden Länder zusammengeführt werden, um eine gemeinsame Quote zu bilden. Der öffentliche Nahverkehrssektor hat bereits von dieser Option Gebrauch gemacht und eine Branchenvereinbarung für die Beschaffung von Bussen und Busverkehrsleistungen unterzeichnet.

Bedeutung für den Alltag

Da sich das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz nur an öffentliche Auftraggeber richtet, gibt es keine direkten Auswirkungen für Privatpersonen. Öffentliche Auftraggeber hingegen, leisten mit der Beschaffung sauberer und emissionsfreier Fahrzeuge einen wichtigen Beitrag zur Mobilitätswende.