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Förderrichtlinie Elektromobilität

Mit der Förderrichtlinie Elektromobilität unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) den Markthochlauf der Elektromobilität seit 2015 mit einem breiten Förderangebot für verschiedene Zielgruppen. Die programmatische Ausgestaltung und Begleitung der Förderrichtlinie erfolgt über die NOW GmbH.

Der Projektträger Jülich (PtJ) ist für die förderrechtliche Umsetzung zuständig und ist Ansprechpartner für alle administrativen Themen.

Das Förderangebot erstreckt sich über folgende Schwerpunkte:

    1. Investitionen: die Umstellung kommunaler und gewerblicher Fahrzeugflotten auf batterieelektrische Fahrzeuge sowie die betriebsnotwendige Ladeinfrastruktur,
    2. Konzepte: die Erstellung kommunaler und gewerblicher Elektromobilitätskonzepte und
    3. Innovationen: Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Kontext der Elektromobilität.

Die Förderrichtlinie wurde 2023 novelliert und am 26. Juli 2023 im Bundesanzeiger (BAnz) veröffentlicht und setzt das bisherige Förderangebot des BMDV aus den Jahren 2015 bis 2020 fort. Die Richtlinie läuft bis Ende 2026.

Aktuelle Förderaufrufe

Aktuell liegen keine Förderaufrufe vor und es befinden sich keine in Planung.

Zu den vergangenen Förderaufrufen:

Weitere Förderangebote

Neben der Förderrichtlinie Elektromobilität gibt es weitere Förderangebote auf EU-, Bundes- und Landesebene.

Gefördert durch